⚠️ Wichtige Informationen bei Transportschäden
- Sichtbare Transportschäden sind sofort bei Lieferung zu vermerken
- Sichtbare Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden bei uns zu melden
- Versteckte Transportschäden sind innerhalb von 48 Stunden bei uns zu melden
- Transportschäden müssen innerhalb der geltenden Fristen auch beim Spediteur gemeldet werden können
- Die Außenverpackung, Innenverpackung und das Produkt müssen aufbewahrt werden
- Das Produkt darf nicht so gehandhabt werden, dass die Reklamationsbearbeitung oder die Möglichkeit einer Begutachtung erschwert wird
Wenn die oben genannten Punkte nicht beachtet werden, kann die Möglichkeit, eine bestehende Transportschaden geltend zu machen, eingeschränkt sein oder eine Entschädigung gemäß den Bedingungen des Transporteurs und den anwendbaren Transportbestimmungen ausbleiben.
Reklamationen und Transportschäden
Dangarden ist eine Marke, die von Dancoll Design AB, Reg.-Nr. [559371-3893], betrieben wird, welche Verkäufer und verantwortliche Partei gemäß geltender Gesetzgebung ist.
Wichtig: Reklamationen (Produktfehler) und Transportschäden werden nach unterschiedlichen Regelwerken und Prozessen behandelt.
Reklamation (Produktfehler)
Das Reklamationsrecht gilt für drei (3) Jahre ab Lieferung gemäß dem Konsumentenkaufgesetz oder anderer anwendbarer Gesetzgebung.
Der Mangel ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem er hätte entdeckt werden müssen, zu melden.
Das Reklamationsrecht umfasst nur ursprüngliche Mängel, die bei Lieferung bestanden.
Schäden oder Mängel, die nach der Lieferung entstehen, sind in der Regel nicht abgedeckt, beispielsweise:
- Bedienungsfehler
- falsche Montage
- mangelnde Wartung
- Unfallereignisse
- gebrauchsbedingte Schäden
- äußere Einwirkungen
- falsche Reinigung oder Pflege
Beweislast
- In den ersten zwei (2) Jahren wird vermutet, dass der Mangel bei Lieferung bestand, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird oder dies mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist
- Nach zwei (2) Jahren geht die Beweislast auf den Kunden über
Nach zwei Jahren muss der Kunde nachweisen können, dass der Mangel ursprünglich ist und nicht durch Gebrauch, Abnutzung oder äußere Einflüsse entstanden ist.
Was normalerweise keinen reklamationsberechtigten Mangel darstellt
Folgendes stellt normalerweise keinen reklamationsberechtigten Mangel dar:
- normale Abnutzung
- Bedienungsfehler
- fehlerhafte Montage
- mangelnde Wartung
- gebrauchsbedingte Schäden
- Kratzer, Spuren oder Schäden, die nach der Lieferung entstanden sind
- geringfügige Farb-, Struktur- oder Materialabweichungen
- natürliche Variationen bei Holz, Stein und anderen Naturmaterialien
- Unterschiede, die durch Bildschirmeinstellungen, Lichtverhältnisse oder natürliche Alterung entstehen
Oberflächenbehandelte und rostfreie Produkte
Pulverbeschichtete, lackierte und oberflächenbehandelte Produkte, die im Außenbereich verwendet werden, sind natürlicherweise Witterung, UV-Strahlung, Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Salz, Luftverschmutzungen und normaler Abnutzung im Laufe der Zeit ausgesetzt.
Um den Zustand des Produkts zu erhalten, sind regelmäßige Reinigung, Wartung und korrekte Winterlagerung gemäß den Pflegehinweisen des Produkts erforderlich.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Pflege-, Wartungs- und Gebrauchsanweisungen des Produkts zu befolgen.
Mangelnde Wartung, unterlassene Reinigung, falsche Winterlagerung oder Nutzung in besonders belasteten Umgebungen wie küstennahen Bereichen, Poolumgebungen oder Umgebungen mit hohem Salzgehalt können Abnutzung, Oxidation, Verfärbung und Korrosion beschleunigen und stellen normalerweise keinen reklamationsberechtigten Mangel dar.
Pulverbeschichtete und oberflächenbehandelte Produkte können auch durch Kratzer, Stöße, Chemikalien, Reinigungsmittel oder andere äußere Einflüsse beeinträchtigt werden.
Schäden oder Veränderungen, die durch Gebrauch, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Pflege entstehen, stellen normalerweise keinen reklamationsberechtigten Mangel dar.
Edelstahloberflächen und Produkte mit Anti-Fingerprint-Beschichtung erfordern korrekte Reinigung und Wartung.
Verfärbungen, Kratzer, Spuren, Oberflächenveränderungen, Flugrost oder Schäden, die durch falsche Reinigung, Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, scheuernde Materialien oder mangelnde Wartung entstehen, stellen normalerweise keinen reklamationsberechtigten Mangel dar.
Flugrost kann auf Edelstahlprodukten durch äußere Einflüsse wie Metallpartikel, Salz, Niederschlag oder andere externe Verschmutzungen entstehen, insbesondere in Außen- und küstennahen Umgebungen, und bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Produkt defekt ist.
Ersatzteile oder Austauschteile können je nach Produktionscharge, UV-Einwirkung und natürlicher Alterung in Farbe, Glanz, Struktur oder Oberfläche leicht variieren.
Geringfügige Veränderungen in Farbe, Glanz, Oberflächenfinish und Materialstruktur, die durch normale Nutzung und Außeneinwirkung entstehen, stellen in der Regel keinen reklamationsberechtigten Mangel dar.
Transportschäden
Transportschäden werden gemäß den Bedingungen des Transporteurs sowie den anwendbaren Transportbestimmungen und NSAB beurteilt.
Damit Transportschäden bearbeitet und weitergemeldet werden können, muss der Fall innerhalb der geltenden Fristen gemeldet werden.
Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass die Reklamation oder der Entschädigungsanspruch abgelehnt wird.
Bei Lieferung ohne Quittung kann die Möglichkeit, einen Transportschaden nachzuweisen, eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein.
Sichtbare Transportschäden
Sichtbare Transportschäden:
- müssen direkt bei Lieferung vermerkt werden
- müssen vor der Quittierung vermerkt werden
- müssen innerhalb von 24 Stunden bei uns gemeldet werden
Wenn sichtbare Schäden bei Empfang nicht vermerkt werden, kann die Möglichkeit, einen gültigen Transportschaden geltend zu machen, gemäß den Bedingungen des Transporteurs und den anwendbaren Transportbestimmungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Verdeckte Transportschäden
Verdeckte Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Empfang bei uns gemeldet werden.
Verantwortung des Kunden
Der Empfänger ist verantwortlich für:
- die sorgfältige Kontrolle der Lieferung bei Empfang
- die Kontrolle von Verpackung und Produkt
- das Vermerken eventueller Schäden vor der Quittierung
- die Dokumentation von Schäden und Abweichungen
Die Außenverpackung, Innenverpackung und beschädigte Ware sind im unveränderten Zustand für eine eventuelle Begutachtung aufzubewahren.
Das Produkt darf nicht in einem Umfang verwendet, montiert, repariert oder entsorgt werden, der die Bearbeitung der Reklamation oder die Möglichkeit einer Begutachtung erschwert.
Der Transporteur oder Dritte können gegebenenfalls eine Begutachtung der Ware und Verpackung durchführen, bevor die Reklamation entschieden wird.
Die Nichtbeachtung der oben genannten Punkte kann dazu führen, dass die Reklamation oder der Entschädigungsanspruch nicht bearbeitet werden kann oder eine Entschädigung ausbleibt.
Erforderliche Unterlagen
Damit wir die Reklamation bearbeiten können, müssen folgende Angaben eingereicht werden:
- Bestellnummer
- klare Beschreibung des Fehlers oder Schadens
- Angabe, welcher Teil beschädigt oder betroffen ist
- Bilder und Dokumentation wie unten angegeben
Erforderliche Bilder bei Transportschäden
- Außenverpackung
- Innenverpackung
- das gesamte Produkt
- deutliche Nahaufnahmen des Schadens
- Etikett auf dem Paket oder Produkt, falls vorhanden
Video kann erforderlich sein
Bei bestimmten Reklamationen wird Videomaterial benötigt, um den Fehler beurteilen zu können.
Dies gilt beispielsweise bei:
- Zündproblemen
- elektrischen Fehlern
- Funktionsstörungen
- beweglichen Teilen
- mechanischen Problemen
Beispielsweise kann ein Video erforderlich sein, wenn ein Grill nicht zündet oder das Produkt intermittierende Fehler zeigt.
Unvollständige Unterlagen oder mangelnde Dokumentation können dazu führen, dass die Reklamation nicht bearbeitet wird oder eine Entschädigung ausbleibt.
Beurteilung und Bearbeitung von Reklamationen
Reklamationen werden anhand des Produkts, des Falltyps und der geltenden Bedingungen bewertet.
Bei bestimmten Produkten erfolgt die technische Beurteilung, Fehlersuche oder weitere Bearbeitung in Absprache mit dem jeweiligen Lieferanten oder Hersteller.
In solchen Fällen werden Reklamationsunterlagen und Dokumentationen an den Lieferanten oder Hersteller zur Beurteilung und gegebenenfalls zur Maßnahmenergreifung weitergeleitet.
Dancoll Design AB fungiert hierbei als Vermittler und Ansprechpartner zwischen Kunde und Lieferant während des Reklamationsprozesses.
Für Produkte unter den eigenen Marken von Dangarden und Eigenproduktionen erfolgt die Beurteilung und Bearbeitung in der Regel durch Dancoll Design AB.
Maßnahmen bei genehmigter Reklamation
Bei genehmigter Reklamation behält sich Dancoll Design AB das Recht vor, gemäß geltender Verbraucherschutzgesetze den Mangel vorrangig durch folgende Maßnahmen zu beheben:
- Ersatzteil
- Nachlieferung
- Ausbesserungsanstrich
- Reparatur
- Preisnachlass oder finanzielle Entschädigung
- andere angemessene Maßnahme abhängig vom Umfang der Reklamation und dem Zustand des Produkts
Maßnahmen und eventuelle Entschädigungen werden von Fall zu Fall basierend auf der Art des Mangels, dem Umfang und der geltenden Verbraucherschutzgesetzgebung beurteilt.
Finanzielle Entschädigung oder Preisnachlass wird von Dancoll Design AB basierend auf dem Schaden- oder Mangelumfang und den entsprechenden Maßnahmenkosten festgelegt.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang des Falls, Bedarf an ergänzenden Unterlagen, technischer Bewertung oder Abwicklung durch externe Lieferanten oder Spediteure variieren.
Kontakt
Reklamationen sind schriftlich zu senden an:
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